2021

04-11-2021

Offensive Gesundheit – 5 nach 12 im Pflegesystem

Am 10.11.2021 um 5 nach 12 Treffpunkt LKH Kirche! Mitmachen und Gesicht zeigen!


UVA-Obmann warnt vor dramatischen Folgen des Personalmangels in den LKH’s

Die Mitarbeiter*innen aller Berufsgruppen in den steirischen LKH’s haben mehr verdient, als laufend leere Versprechungen! Wird nicht demnächst bei den Verantwortlichen radikal umgedacht, wird sich der Exodus weiter fortsetzen!

Kleine Zeitung


06-10-2021

Nichts gelernt?

In der aktuellen Ausgabe des LKH Magazin (3/21), herausgegeben vom Betriebsrat am LKH Universitätsklinikum Graz wird auf Seite 9 sehr ausführlich über die Anfechtung der Betriebsratswahl 2020 berichtet.

Dies geschieht in einer Weise, die nicht nur tendenziös ist, sondern auch Fake News beinhaltet.

Die Ausführung, dass sich die Klage gegen den Betriebsrat in seiner Gesamtheit und somit gegen alle Kolleginnen und Kollegen die am LKH Universitätsklinikum Graz als Angestellte mit einem Landesvertrag tätig sind, gerichtet hat, ist schlicht falsch.

Geklagt wurde nur der Vorsitzende als Vertreter des Betriebsrates. Zum Vorwurf, dass die Arbeiterkammer die Klage unterstützt hätte, bleibt nur festzuhalten, dass offenbar auch hier Zweifel bestanden haben.

Dass das Klagsverfahren an sich eine Kostenteilung vorsieht, kann einer Fraktion nicht angelastet werden.

Die Aussage, dass das Urteil den Weg bestätigt hätte für alle Kolleginnen und Kollegen dazu sein, ist im Zusammenhang mit der Anfechtungsklage nicht haltbar, sondern ein politisches Statement. Denn eine Betriebsratswahl ist in jedem Fall nach den gesetzlichen Vorgaben abzuführen und kein besonders Service, wenngleich sie bei einem derart großen Betrieb, wie dem LKH Univ.Klinikum Graz zweifelsfrei eine Herausforderung ist.

Bemerkenswert ist medienrechtlich, dass dieser Artikel auch nicht mit einem Autor gekennzeichnet ist und in der Ich-Form geschrieben ist.

Unter der Annahme, dass der Betriebsratsvorsitzende und GOED-Vorsitzende Dr. Tripolt diesen Artikel verfasst hat, erlauben wir daran zu erinnern dass es momentan am Klinikum größere Probleme gibt, als eine Wahlanfechtung!

Kollege Tripolt, machen sie ihre Aufgaben!

Bringen Sie konkrete Lösungen zum Personalproblem in der Pflege, das sich mittlerweile zu einem veritablen medizinischen Problem auswächst! Für Urlaube von Mitarbeiterinnen einzutreten ist gut, es wird nur schwierig wenn die da gebliebenen in der Arbeit ersticken.

Und Herr Vorsitzender Tripolt: vielleicht lesen Sie die eigenen Ausgaben der Gewerkschaftszeitung! Dort kann man nämlich momentan sehr genau lesen, was eine fehlerhafte Betriebsratswahl ist.

Und verkaufen Sie nicht pausenlos Aussendungen des Betriebsrates als die Meinung des Betriebsrates in ihrem durch den ÖAAB finanzierten Dauerwahl-Heft!

Zum Artikel prüfen wir medienrechtliche Schritte.

Als Nebenbemerkung zum Schluss: dass Autokratie kein Erfolgsmodell ist, hat die letzte Grazer Gemeinderatswahl gezeigt.

Dr. Eiko Meister

Obmann der UVA-UG

Der öffentliche Dienst aktuell – Ausgabe 5 / September 2021
Der öffentliche Dienst aktuell – Ausgabe 5 / September 2021

02-09-2021

Personalmangel führt zu medizinschen Versorgungsproblemen

UVA-Obmann und Kurienobmann der angestellten Ärzte in der Steiermark Eiko Meister schlägt Alarm: Personalmangel in den Spitälern führt mittlerweile auch zu medizinischen Problemen. Der Mangel ist schnellstens zu beheben, insbesondere beim Drohen einer Welle von ungeimpften COVID-Patienten, bei denen schwere Verläufe zu befürchten sind. Das Land und die KAGes sind gefordert, das nötige Personal dringlich anzuwerben!

https://steiermark.orf.at/stories/3119555/


02-08-2021

Dass der Pflegemangel schon seit Jahren Realität ist, wurde mit ebenso großem Eifer totgeschwiegen, wie er jetzt medial als Lückenbüßer für das Sommerloch herhält.

Die Situation ist aber gerade jetzt im Sommer, wo viele Kolleg*innen mit schulpflichtigen Kindern ihren Sommerurlaub nehmen „müssen“, weil man sonst als Familie nur wenige Möglichkeiten hat zu verreisen, prekär.

Die Verschärfung ergibt sich aus den „aufgestauten“ Urlauben aus dem Vorjahr und dem zunehmenden Trend dem Krankenhaus als Arbeitgeber der Rücken zu kehren.

Wie innovativ die Bundes-Gesundheitspolitik angestachelt von den Ländern mit den Mitarbeiter*innen im Spital umgeht, ist im BGBl I 168/2021 nachzulesen. Da werden die Höchstgrenzen im KA-AZG einfach weitergeschrieben. Nebstbei sind durch die Pandemiegesetze weiterhin weite Teile des KA-AZG ausgesetzt.

Soviel zur Attraktivität von Landesspitälern.

Warum aber jetzt erst der GÖD-Vorsitzende Gesundheitsgewerkschaft Steiermark Tripolt jetzt als Trittbrettfahrer aufspringt, ist bestenfalls nur dem Unmut der Belegschaft zuzuschreiben.

Bewirkt hat er bisher wenig. Und beim KA-AZG geschwiegen! Weil es vom ÖAAB verordnet wurde?

Und wenn ausgeruhte Mitarbeiter*innen ein Beitrag zur Patientensicherheit sind, stellt sich die Frage wie es denen ergeht, die den Rest schultern müssen.

Bettensperren sind das letzte Instrument die Situation zu managen, die am Abgrund steht.

Wenn dann die Patienten gefährdet werden, ist der „Spaß“ zu Ende. Dass die Charite in Berlin seit Jahren immer wieder bestreikt wird, kann man hier nachlesen: https://www.bz-berlin.de/berlin/zwei-tage-warnstreik-an-den-oeffentlichen-kliniken-in-berlin.

Die Folge war 2015, dass Intensivpatienten einfach nicht aufgenommen wurden. Will man das bei uns?

Also: entweder wird die GÖD, auch in der Steiermark, endlich aktiv, oder es kracht.

Aber nicht wegen Streiks, sondern weil das Personal geht.

Und auch das ist Ihr Job das zu verhindern, Kollege Tripolt!


26-06-2021

Ein aufgehender Stern im schwarzen Politkfirmament?

Der BR- und ZBR-Vorsitzende Dr. Tripolt kann es wirklich:

Nicht nur, dass er Tatsachen so verbiegt, wie er es braucht, stellt er auch Forderungen auf, die keine Rechtsgrundlage haben.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat eine Entscheidung gefällt. Die ist zu akzeptieren. Revisionen sind aufgrund des Spruches sinnlos.

Das Bemerkenswerte an der Sache ist aber die Tatsache, dass die Arbeiterkammer unseren Kollegen unterstützt hat. Das tut sie nur, wenn die Fragen, die zu beantworten waren, auch aus ihrer Sicht Sinn machen.

Somit zeugt auch die Aussage einer ungerechtfertigten Klage von einem beeindruckenden Rechtsverständnis.

Dass die Klage des Fraktionsvorsitzenden der UVA-UG nicht weiter behandelt wurde, ist damit begründet, dass sie nie als solche eingebracht wurde, respektive der auferlegte Verbesserungsauftrag nicht erfolgt ist.

Im P.S. zwei unterschiedliche Dinge zu vermengen, die auch von unterschiedlichen Personen betrieben wurden, entspricht leider dem bekannten Stil. Was wir zur Kenntnis nehmen.

Von uns als Fraktion eine „Wiedergutmachung“ zu fordern, die einer Rechtsgrundlage entbehrt, macht die Sache auch nicht besser.

Der Herr Vorsitzende möchte doch bitte den Zwangszahlern der BR-Umlage erklären, warum der BR-Fonds am Klinikum mittlerweile eine Rücklage von fast einer dreiviertel Million Euro gebildet hat, wo doch die Rechtsgrundlage hierfür in der Betriebsratsfonds-Verordnung gleich am Anfang zu finden ist:

„§ 1. (1) Zur Deckung der Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrates und der Konzernvertretung sowie zur Errichtung und Erhaltung von Wohlfahrtseinrichtungen und zur Durchführung von Wohlfahrtsmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmerschaft und der ehemaligen Arbeitnehmer des Betriebes kann die Betriebs(Gruppen)versammlung auf Antrag des Betriebsrates die Einhebung einer Betriebsratsumlage beschließen (§ 49 Abs. 3 zweiter Satz ArbVG).“

Und weiter:

„§ 3. (1) Die Eingänge aus der Betriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmten Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Betriebsratsfonds.

(2) Die Mittel des Betriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werden.“

Zur Erinnerung: Wir haben bereits dreimal den Antrag gestellt die Zwangsumlage am LKH Univ. Klinikum zu reduzieren. Dreimal wurden wir von der FCG niedergestimmt.

Statt über die rechtmäßig entstanden Kosten zu lamentieren, möge der Vorsitzende erklären, wofür ein Fonds, der eigentlich auf Basis geltenden Rechts ausgeglichen sein soll, derartige Rücklagen bildet. Finanziert über eine offenbar über Jahrzehnte zu hohe Umlage…

Sicher fällt ihm dazu was ein. Wortgewandt ist der Herr Vorsitzende ja.


24-06-2021

Sippenhaftung?

Heute erreicht die UVA-UG eine E-Mail des BR-Vorsitzenden Tripolt, in der zum Einen mitgeteilt wird, dass die Anfechtung der BR-Wahl und deren Nichtigkeit vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen wurden. Er teilt auch mit, dass gemäß §  58  Abs. 1  ASGG  in  diesem  Verfahren  in  den  ersten  beiden  Instanzen  kein Kostenersatz zusteht.

Gleichzeitig fordert er aber die UVA-UG auf die dem Betriebsrat entstanden Kosten zu ersetzen, weil eines unserer Mitglieder diese Klage geführt hat.

Hiermit zeichnet sich der Vorsitzende nicht nur durch ein hervorragendes Rechtsverständnis, sondern auch durch ein blendendes Demokratieverständnis aus.

Gemäß dem Motto: wenn wir sie nicht still bekommen, ruinieren wir sie!

Das passt auch gut zum Führungsstil, der momentan in der Steiermark zum Einsatz kommt!

Nebstbei: die Sippenhaftung gibt es seit Maria Theresia nicht mehr …

Deswegen braucht es eine unabhängige Arbeitnehmervertretung!


Vordienstzeiten – gut Dinge braucht (viel) Weile

Seit dem Mai 2014 haben wir das Problem thematisiert (nachzulesen hier: https://uva.st/news-archiv/2014-2/) und immer wieder darauf hingewiesen, dass Vordienstzeiten nicht korrekt berechnet wurden.

Jetzt endlich 7 Jahre später kommen die vorenthaltenen Gehälter zur Abrechnug…

Wir freuen uns mit den Kolleg*innen, dass es nun endlich gelungen ist dieses Thema zu einem Abschluss zu bringen!


01-06-2021

KA-AZG (Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz): jetzt doch nicht, oder was?

Der Nationalrat hat am 21.5.2021 die Novelle zum KA-AZG, die eigentlich keine ist, sondern ein Fortschreiben des momentanen Zustandes mit der Verlängerung des Opt-Out mit 55 Stunden bis 2025 und einer Reduktion auf 52 Stunden ab Juli 2025 beschlossen.

Die zugehörige Begündung, dass der Arbeitskräftemangel auch durch die Pandemie keine Lockerung möglich machen würde, zeigt nur, dass weiter der Rotstift im Gesundheitswesen regiert.

Das wurde in den Medien nicht publiziert. Weiters wurde auch nicht publiziert, dass die Novelle NICHT in Kraft treten wird, weil der Bundesrat am 27.5.2021 die Novelle wegen Stimmengleichstand zurückgewiesen hat.

Bedeutet, dass es mit 1.7.2021 kein Opt-Out gibt und die 48 Stunden im Durchrechnungszeitraum die Höchstgrenze sind. Was zumindest vorübergehend Probleme schaffen könnte.

Eine Sanierung ist frühestens am 21.8.2021 durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates möglich. Damit könnte die Novelle rückwirkend in Kraft treten.

Dienstplaner*innen empfehlen wir dringend sich mit den Vorgesetzten ins Einvernehmen zu setzen, wie die Planung stattzufinden hat.

Und wir erwarten auch von den Betriebsräten und dem Zentralbetriebsrat eine erhöhte Aufmerksamkeit, wenn es darum geht irgendwelche Vereinbarungen abzuschliessen, die neue Modelle einführen, ohne dass die Notwendigkeit dazu besteht!

Auch wenn die Situation momentan rechtlich unübersichtlich ist: Das KA-AZG ist ein Schutzgesetz für Mitarbeiter*innen und Patient*innen!

Für eine verfehlte Personalpolitik können nicht andauernd die Mitarbeiter*innen den Kopf hinhalten!


30-04-2021

1. Mai – Gedanken zum Tag der Arbeit

Wie zu seiner Entstehung bei den Arbeitskämpfen ab Beginn der Mitte des 19. Jahrhunderts hat die Grundlage zu diesem Feiertag als „Tag der Arbeit“ wieder massiv an Aktualität gewonnen.

Hintergrund war damals wie heute der Kampf um den 8-Stunden-Tag.

Und das ist momentan so aktuell, wie lange nicht mehr. Denn es gibt im KA-AZG die sogenannte Opt-out-Regel, die nicht mehr oder weniger sagt, dass die Wochenarbeitszeit freiwillig auf 55 Stunden verlängert werden kann. Diese läuft mit 30.6.2021 aus.

Die Folge sind mittlerweile wüste Überlegungen die Dienstzeiten in Schichtdienste oder „innovative Dienstmodelle“ zu packen, damit man insbesondre in den landeseigenen Spitälern über die Runden kommt. Und rein planerisch ist der 8-Stunden-Tag damit Geschichte.

Freilich können wir uns im öffentlichen Gesundheitswesen glücklich schätzen, momentan einen der sichersten Berufe im Hinblick auf die Beschäftigungswahrscheinlichkeit zu haben. Gleichzeitig ist aber mittlerweile der Punkt erreicht, wo die Kolleg*innen durch die enorme Arbeitsbelastung, die die Pandemie mit sich gebracht hat und bringt, auch auf den sicheren Beruf zu verzichten. Sie wollen sich nicht kaputt machen. Anschober sprach das öffentlich aus, andere kündigen einfach.

Jede Kampagne zur Attraktivierung der Berufe, wie die, die in der Steiermark momentan läuft, ist rausgeschmissenes Geld, wenn sich in der Struktur nichts ändert!

Dazu gehört auch, dass die Anspannung im patientennahen Bereich umgehend aufgehoben wird. Koste es was es wolle!

Der interne Kollateralschaden ist bereits groß genug. Die Implosion der Spitäler nur noch eine Frage der Zeit.

Und genau deswegen darf der 8-Stunden-Tag und das KA-AZG kein Verhandlungsthema sein!

Darüber sollte man nicht nur am 1. Mai nachdenken!


29-04-2021

Dank und Anerkennung in KAGes COVID-Bilanz

In einer Presseaussendung ressumiert die KAGes über 1 Jahr COVID

Dank für 1 Jahr COVID-Bewältigung. Auch bemerkenswert ist die Aussage unserer Frau Gesundheitslandesrätin Prof. Bogner-Strauß: „…unsere steirischen Spitalsmitarbeiterinnen und Spitalsmitarbeiter als Heldinnen und Helden der Pandemie vor den Vorhang zu holen und ihnen den ausdrücklichen Dank des Landes auszusprechen! Von Anfang an leisteten hier die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAGes Herausragendes und hielten in der Versorgung von COVID-Patientinnen und Patienten der Steiermark den Rücken frei.“

Danke! Noch schöner wäre es UNS den Rücken frei zu halten und die Personalanspannung in allen Bereichen zu beenden!

Link zur Aussendung


19-01-2021

COVID19-Schutzimung: Chaos am Klinikum

Die gute Nachricht ist: es gibt einen zugelassenen Impfstoff. Das freut uns sehr!

Nur leider gibt es zu wenig davon. Der Hintergrund ist, dass Österreich zentral über die EU eingekauft hat und auf das falsche Pferd gesetzt hat.

Dazu gibt es auch einen aktuellen Artikel im Falter: Wann werde ICH geimpft? – Armin Thurnher – FALTER.at

Und weil der Gamechanger knapp ist, gibt es auch Priorisierungen. Nachlesbar auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.

Leider ist diese Priorisierung nicht am Klinikum angekommen. Weil man von der Impfung, wie von COVID19 überrascht war? Ebenso, wie darüber nachzudenken, wie man den höchsten Durchsatz erreicht?

Wie ist es sonst erklärlich, dass Mitarbeiter*innen aus Hochrisikobereichen in der ersten Welle am 8.1.2021 nicht geimpft werden, während andere Personen, die keinen oder kaum Kontakt zu COVID19-Patienten haben, in den Vorzug der Impfung gekommen sind.

Dass die Impfstraße selbst sehr gut funktioniert hat, ist positiv hervorzuheben. Nur stellt sich die Frage, warum immer alles am letzten Abdruck geschehen muss!

Mittlerweile erreicht uns auch eine Aussendung des Direktoriums, dass der Impfstoff ausgegangen ist. Wenngleich hier das Direktorium nur der Überbringer der schlechten Nachricht ist, bleibt die Situation für die Mitarbeiter*innen problematisch, weil es nun auch in Risikobereichen Geschützte und Nichtgeschützte gibt.

Wir fordern eine umgehende Aktualisierung der Impfstrategie und bei Wiederverfügbarkeit des Impfstoffes die umgehende Durchführung der Impfung, um die Hochrisikobereiche zu schützen!

Der Dienstgeber hat auch in diesem Fall sein Personal zu schützen!

Und wenn das nicht der Fall ist, oder gewährleistet werden kann, hat sich die Arbeitnehmervertretung hinter die Belegschaft zu stellen.

Und was macht der Herr Vorsitzende Tripolt?

Schweigen. Wie immer, wenn‘s haarig wird.

Schweigen ist zu wenig!

Weil COVID noch lange nicht vorbei ist und wir mit einer Verschärfung der Situation rechnen müssen!