21-11-2018

Offener Brief der UVA an den ZBR-Vorsitzenden Hammer und den Vorsitzenden des Angestellten-BR am LKH Univ.Klinkum Graz Dr. Tripolt

Im Hinblick auf das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen des Bundes mit einer Erhöhung um durchschnittlich 2.76% und die Aussagen des zuständigen Personal- und Gesundheitslandesrates Mag. Drexler richtet die UVA folgenden offenen Brief an die Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates der KAGes und Angestellten-Betriebsrates am LKH Univ. Klinikum Graz: zum Brief


14-09-2018

Landesdoppelbudget – Spitals- und Gesundheitslandesrat Mag. Drexler verordnet „Effizenzsteigerung“

Das Doppelbudget des Landes für 2019/2020 ist beschlossen. Die geplante Konsolidierung wird mit fast 400 Mio. Eur veranschlagt. Damit soll die auf dem Land Steiermark liegende Schuldenlast gedämpft werden.

Auf der anderen Seite verkündet der Landesrat aber auch laut ORF ON: „Effizienzsteigerungen bei den Spitälern – aber nicht auf dem Rücken der Patienten“.

Das bei geplanten „sehr moderaten Abschlüssen“.

Diese Kombination muss aufrütteln: Auf der einen Seite wieder die Androhung von Nullrunden, auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie Effizenzsteigerungen in Spitälern und Pflegeheimen ohne entsprechend ausreichend verfügbares und qualifiziertes Personal möglich sein sollen.

Die KAGes hat darüber hinaus bereits von LR Mag. Drexler intern ein heftiges Sparpaket (80 Millionen Euro laut G’sund Nr. 98) „aufgebrummt“ bekommen.

Somit die Quadratur des Kreises.

Simpel sind Effizenzsteigerungen der Versuch, gleiche oder mehr Leistungen mit weniger oder gleich bleibenden Ressourceneinsatz zu Wege zu bringen. Also mehr Patienten betreuen bei gleicher Belegschaftsstärke. Also mit gleich vielen, oder sogar weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Schlagwort Anspannung). Oder es steht wieder Outsourcing im Raum  – wie bereits in der Reinigung umgesetzt – auch auf andere Berufsgruppen auszuweiten. Um damit weiter den politischen Weg der Endsolidarisierung der Belegschaft zu verfolgen.

Aber: die Ambulanzen sind jetzt schon überfüllt mit Patienten, die dort nicht hingehören, die Finanzierung unverändert und das Personal kommt – sei es Pflege oder auch Ärzte sprichwörtlich „am Zahnfleisch daher“.

Das wird nicht funktionieren. Noch dazu bei gleichzeitigem Abbau von Bettenkapazitäten, die im regionalen Strukturplan Gesundheit verordnet wurde.

Ein Spital ist keine Fabrik!

Höhere Stückzahlen (also mehr Patienten) gehen zwangsläufig nur auf Kosten der Betreuung. Damit ist die Aussage, dass diese Effizienzsteigerungen nicht auf dem Rücken der Patienten passieren sollen, schlichtweg falsch.

Als Vertretung aller Kolleginnen und Kollegen im Spital halten wir als UVA fest:

Weitere Nullrunden sind nicht akzeptabel! Eine weitere Arbeitsverdichtung im Gesundheitswesen verschlechtert die individuelle Betreuung und wird aus diesem Grund abgelehnt.

Wir fordern Solidarität der Betriebsräte und des Zentralbetriebsrates der KAGes in dieser Frage und eine massiv auftretende Vertretung in der GÖD gegen diese Ideen.

Wenn es sein muss, bis zum Arbeitskampf.

Und wir fordern von der Gesundheitspolitik endlich Konzepte zur vernünftigen Lenkung von Patienten und nicht Effizenzsteigerungsfloskeln, die nichts anderes sind, als Sparprogramme auf dem Rücken der Belegschaft!


10-03-2018

Update Vordienstzeiten

Am 16. Jänner 2018 hat der steiermärkische Landtag die Novelle des L-DBR betreffend die Vordienstzeiten beschlossen.

Die Novelle ist seit 1. März 2018 gültig und wurde Landesgesetzblatt 17/2018 publiziert.

Die konkreten Änderungen, die in dieser Novelle umgesetzt werden, sind die Neuberechnung der Vorrückungsstichtage in den Entlohnungsschemata SI und SII.

Die insbesondere für die Pflegeberufe relevanten Änderungen finden sich im §294a.

Darin wird festgehalten, dass alle Dienstverhältnisse, die vor dem 1.3.2018 mit der KAGes begründet wurden, im Hinblick auf anrechenbare Vordienstzeiten neu beurteilt werden können.

Dies hat auf Antrag des Dienstnehmers zu geschehen, wobei hierfür ein Zeitfenster von sechs Monaten vorgegeben wird. Das heißt also, dass solche Anträge bis Ende August 2018 gestellt werden können.

Festgehalten wird auch, dass die anrechenbaren Vordienstzeiten auf zehn Jahre begrenzt sind, und ausschließlich Zeiten einer fachspezifischen Tätigkeit angerechnet werden. Die detaillierten Regelungen dazu finden sich in §256a (1) 3.

Die KAGes hat in der Zwischenzeit begonnen, betroffene Kolleginnen und Kollegen über die Neuberechnung der Vordienstzeiten zu informieren.

Wir empfehlen, dieses Angebot seitens des Dienstgebers anzunehmen, und eine Neuberechnung des Vorrückungsstichtages durch führen zu lassen.

Die UVA begrüßt diese Änderung des L-DBR, wenngleich die Herstellung eines EU rechtskonformen Zustandes fast fünf Jahre gedauert hat.

Denn erst durch unsere Initiative ist man im Zentralbetriebsrat auf das Thema aufmerksam geworden!

UVA – Wir vertreten wirklich ALLE