2017

25-06-2017

Volltreffer

Der Artikel von Hrn. Lankmair im aktuellen LKH-Magazin zeigt, das wir richtig liegen.

Wer „Querulantentum“ und „Miesmacherei“ verwenden muss, um Kritik der Opposition zurecht zu kommen, beweist, dass die Kritik zutreffend war.

Fakt ist, dass das neue Gehaltsschema SII bis kurz vor dem Beschluss im Landtag nicht offiziell zu finden war. Erst am 20.6.2017 konnte man eine Gesetzesvorlage in den Materialen des Landtages finden, die dann auch noch einen Abänderungsantrag gebraucht hat, weil die Zahlen darin falsch waren.

Zu guter Letzt wurde das SII-Schema dann doch wie verhandelt und angekündigt beschlossen.

So viel zum Vertrauen.

Und: die Gesetzesvorlage zu den Vordienstzeiten ist seit 19.6.2017 in Begutachtung.

So viel zum Thema Transparenz!

Gut, das es uns gibt: Die BR-Führung wacht endlich auf!

UVA – Wir vertreten wirklich ALLE


08-06-2017

Update Vordienstzeiten –  neues Gehaltsschema SII

Scheinbar tut sich was.

Wenn man ZBR-Vorsitzenden Hammer danach fragt, bekommt man zur Antwort: „Es war sehr knapp. Das L-DBR war zu ändern und ist jetzt in Begutachtung.“

Stimmt. Aber nur teilweise. Wie immer.

Wenn man der in der Regel sehr gut informierten „Kleinen Zeitung“ traut, dann ist die Gehaltsreform für die Pflegeberufe auf „Schiene“. Zumindest laut Bericht in der Ausgabe vom 31.5.2017.

Auch die KAGes publiziert in ihrem Mitarbeitermagazin „Gsund“ in der Ausgabe 94 auf Seite 8 das neue Gehaltsschema, das mit 1.7.2017 Realität sein soll.

Nur: bis zum heutigen Tag ist nirgends ein Begutachtungsentwurf des L-DBR zu finden. Dort wird das Schema und die neuen Einstufungen gesetzlich niedergeschrieben.

Und wenn am 20.6.2017 der Landtag das Gesetz beschließen soll, wird die Begutachtungsfrist sehr kurz….

Und wir wissen noch immer nicht, wie die Vordienstzeiten geregelt sind!

Was eigentlich ein Skandal ist!

Aber bekanntlich bekommt der Wähler und auch die Wählerin nach Wahlen genau das, was sie gewählt hat!

UVA – Wir vertreten ALLE


05-04-2017

Stillstand und Hinhaltetaktik

Trotz unserer mehrfachen Nachfragen bei Betriebsratsvorsitzendem Hammer können wir noch immer keine neuen Details berichten.

  • Soweit zu erfahren war, dient die Erhebung der KAGes derzeit dazu, abzuschätzen wie viel Geld das Land Steiermark für die Fehleinstufung bei den Vordienstzeiten zu veranschlagen hat. Für die zugehörige Novelle des L-DBR wurde ein namhafter Rechtsexperte mit einem Gutachten beauftragt.
  • Relativ klar dürfte sein, dass maximal 10 Jahre einschlägige Vordienstzeiten angerechnet werden.

Für uns nicht nachvollziehbar ist

die Tatsache, dass man im Erhebungsschreiben der KAGes nur von Vordienstzeiten spricht, die in spitalsartigen Einrichtungen absolviert wurden.

Damit würden sämtliche Vordienstzeiten, die beispielsweise in Ordinationen oder einigen Gesundheits-Instituten geleistet wurden NICHT angerechnet werden. Unseres Wissens widerspricht dies der zur Debatte stehenden rechtlichen Grundlage im EuGH Urteil ! (Europäischen Gerichtshof Urteil)

Beschäftigungsausmaß:

Im VORDIENSTZEITENKONTROLLBLATT im S II GEHALTSSCHEMA wird neben dem Dienstnehmer und der Verwendungsart auch nach dem Beschäftsausmaß (100% oder Teilzeit) gefragt, was auszufüllen ist.

Man kann daraus schlussfolgern, dass möglicherweise angedacht wird, die Anerkennung von Vordienstjahren durch ein Teilzeitbeschäftigungsausmaß zu senken.

Laut unseres rechtlichen Wissens und der Auskunft vom Amt der Stmk. Landesregierung für Gleichbehandlungsfragen wird die Reduzierung von Vordienstjahren aufgrund Teilzeitarbeit rechtlich nicht gehalten werden können. Die Teilzeitarbeit nehmen überwiegend Frauen in Anspruch nach der Geburt ihrer Kinder(!) und dies würde eine klare Diskriminierung von Frauen gegenüber Männern bedeuten.

Wir vermuten, dass auch bei den Vordienstzeiten, gleich wie bei den Gehaltsverhandlungen zum SII-Schema eine problematische Situation entsteht.

Die UVA vertritt den Standpunkt, dass die Berechnung der Vordienstzeiten korrekt zu erfolgen hat. Die im Zentralbetriebsrat durchaus gängige Meinung, die Höhe der Vordienstzeitenanrechnung und der sich daraus ergebenden Nachzahlung müsse sich an den Möglichkeiten des Landesbudgets orientieren, teilen wir nicht!

Die Aufgabe eines Betriebsrates ist es die gesetzlichen Rechte der Angestellten zu vertreten und zu verteidigen.  Selbstverständlich kann es bei NEU zu verhandelnden Anliegen durch veränderte Arbeitsbedingungen mit einhergehenden Schlechterstellungen des Personals zu Kompromisslösungen kommen. Von Kompromisslösungen aber ausgenommen sind gesetzlich schon verankerte Rechte!

Die rechtliche Situation in Bezug auf die Vordienstzeiten besteht schon seit einigen Jahren.

Es ist NICHT unser Verschulden (Angestellte des Klinikum Graz) dass dies in das Jahr 2017 verschleppt wurde und das Landesbuget möglicherweise schlechter aussieht als vor 5 oder 8 Jahren.

UVA, eure politisch unabhängige Vertretung für ALLE  Anliegen und Rechte unserer AngestelltInnen und ArbeiterInnen.


10-02-2017

Senkung der Betriebsratsumlage abgelehnt

Für die letzte Sitzung des Betriebsrates wurde von der UVA das Thema Betriebsratsumlage eingebracht. Derzeit hebt der Angestelltenbetriebsrat die gesetzlich höchstmögliche Umlage von 0,5 Prozent des Grundgehaltes ein. Daraus hat sich über die Jahre eine sogenannte „Rücklage“ von mehreren € 100.000 ergeben. Alleine im letzten Jahr wird das Einnahmenplus von Vorsitzenden Hammer mit fast € 150.000 angegeben. Dieses Geld sei für die Wohlfahrtseinrichtungen, Unterstützungen bei Ausflügen, Dienstjubiläen und Mietzahlungen bei der betrieblichen Gesundheitsvorsorge verplant.

Der Betriebsrat würde keine Gewinne machen. Zudem sei es sinnvoll für unerwartete Fälle eine entsprechende finanzielle Vorsorge zu haben.

Seitens der UVA wurde der Vorschlag eingebracht, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit einer sinnvollen Reduktion der Betriebsratsumlage auseinandersetzen solle.

In einer Wortmeldung wurde dieses Ansinnen auch von den Vertretern der FSG! nicht mitgetragen.

Wenngleich eine Reduktion der Betriebsratsumlage individuell nur marginal auswirkt, wäre es unserer Ansicht nach ein Zeichen in die richtige Richtung gewesen.

Mit einer Zweidrittelmehrheit ausgestattet ist die FCG offenbar noch immer der Meinung, dass man den Leuten das Geld ohne Probleme abknöpfen kann, weil man die letzte Wahl gewonnen hat.


10-02-2017

Update Vordienstzeiten

Mit Ende Jänner wurde vom KAGes-Vorstand ein Schreiben an über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihm SII-Schema eingestuft sind, verschickt. Der Inhalt war, dass man Erhebungen zu den Vordienstzeiten durchführen werde, um einerseits dem Dienstgeber über die möglichen finanziellen Auswirkungen eine Abschätzung zu ermöglichen, sich andererseits schon auf eine Gesetzesadaptierung vorbereiten wolle.

In der letzten Sitzung des Betriebsrates erklärt Vorsitzender Hammer, dass die Berechnung der Vordienstzeiten mit dem Juli diesen Jahres gehaltstechnisch schlagend würde.

Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Vordienstzeiten individuell erfolgt, und somit keine Abschätzung der Neueinstufung möglich sei.

Offen gelassen wurde die Frage, wie beim Umstieg in das neue SII-Schema mit den Vordienstzeiten umgegangen wird.

Seitens der UVA vertreten wir die Meinung, dass es zwar einen Silberstreif auf dem Horizont bedeutet, dass seitens der KAGes die Vordienstzeiten erhoben werden, auf der anderen Seite aber nicht klar kommuniziert wird, ob sich beim Übertritt in das neue Gehaltsschema gehaltsmäßige Nachteile im Hinblick auf die Vordienstzeiten ergeben.

Wir fordern diesbezüglich vollinhaltliche Aufklärung!